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Ein
beliebter Indikator für funktionierenden Wettbewerb
ist der Preis. Wettbewerb zeigt sich durch harte Preiskämpfe. Das weiß
doch jeder. Geiz ist eben geil. Als nahezu unbefleckt von diesem Phänomen
und Synonym für Hochpreisigkeit galten bis vor kurzem die deutschen
Apotheken. Entsprechende Sprichwörter liegen mit Sicherheit noch
jedem polinomics-Leser auf der Zunge.
Dabei ist der deutsche Apothekenmarkt kein
unerheblicher. Für den ambulanten Bereich (ohne Krankenhäuser) gibt
es über 21.000 Apotheken. Eineinhalb mal so viele wie Tankstellen!
Zusammen realisieren sie einen Umsatz ohne Mehrwertsteuer von ca. 35
Milliarden Euro. 27 Milliarden davon sind relativ intransparent für
den gesetzlich versicherten Durchschnittsbürger, da sie vom Arzt
verschrieben und in der Regel „von der Kasse“ bezahlt wurden.
Diese Erstattung bezieht sich zum überwiegenden Teil (94%) auf
verschreibungspflichtige Arzneimittel – im Fachjargon „Rx“
genannt. Den Rest bilden nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
– genannt „OTC“ (Over-the-Counter) – die
ihre Domäne aber eher im Bereich der Selbstmedikation haben: Für
etwa 5,4 Milliarden Euro kaufen deutsche Apothekenkunden frei verkäufliche
oder lediglich apothekenpflichtige Arzneimittel – also zum Beispiel
die Kopfschmerztablette, Nasentropfen und so weiter – selbst. (Stand
2005, Quelle: ABDA).
Zurück aber zum Preis als Indikator für Wettbewerb. Im Fall der
Apotheke ist der Preis von Arzneimitteln keineswegs Gegenleistung nur
für erstandene Ware und ausgeübte Handelsfunktionen, so wie
beispielsweise beim
Joghurt von Aldi. Wenn beim Lebensmittel-Discounter das Regal leer oder es
Sonntag ist, gibt es
eben keinen Joghurt. Und wer mal zuviel Joghurt isst, überlebt das in
der Regel.
Der Beruf des Apothekers ist ein freier Beruf, ein Heilberuf. Ihn
auszuüben bedarf es einer Approbation, die ein pharmazeutisches
Studium voraussetzt. Die Apotheke erfüllt nicht nur Logistik- und
Handelsfunktionen, sondern leistet auch und vor allem umfassende
pharmazeutische Beratung und Services. Nicht umsonst fragt man zu
„Risiken und Nebenwirkungen“ nicht nur den Arzt, sondern auch den
Apotheker. Der schiebt zudem Nacht- und Notdienste und ist
verpflichtet, jede Verordnung binnen kurzer Zeit zu beschaffen.
Auf ihren Gemeinwohlauftrag und Heilberufsstatus zieht sich die
deutsche Apothekerschaft aber auch gerne zurück, wenn es darum geht
Versuche abzuwehren, die Regulierung der Branche zu ihren Ungunsten
aufzuweichen. Im Kern steht dann immer die Diskussion, ob sich eine
qualitativ hochwertige Versorgung möglicherweise auch in effizienter
organisierten Strukturen (geringere Apothekendichte, schlankere
Abläufe, größere wirtschaftliche Einheiten etc.) gewährleisten
ließe.
Diese Abwehrversuche sind aber nicht immer erfolgreich, denn
Aufweichungen passieren und passierten jüngst nicht zu knapp. Zwar
heißen aktuelle und anstehende Gesundheitsreformen, die kryptische
Kürzel wie GMG (2004) oder GKV-WSG (2007, vielleicht) tragen, in
Wahrheit „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen
Krankenversicherung“ oder „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in
der gesetzlichen Krankenversicherung“, doch geht es dabei keineswegs
nur um Wettbewerb unter und bei den Krankenversicherungen, sondern
auch um deren Wirkungs- und Erstattungsbereich.
„Früher“ galten in der heilen Welt des deutschen Apothekenwesens
in Kombination das Fremd- und Mehrbesitzverbot, festgelegte Margen
für den Rx-Bereich, eine Preisbindung für OTC-Medikamente und ein
Versandhandelsverbot.
Ein Apotheker durfte genau eine Apotheke besitzen (Mehrbesitzverbot)
und muss diese als Einzelunternehmen führen. Das schließt aus, dass
deutsche Apotheken als Kapitalgesellschaft organisiert sind und damit
auch, dass sie Tochterunternehmen einer solchen werden. Das ist
finanzierungsseitig der Grund dafür, dass es in Deutschland keine
großen Ketten von Apotheken gibt, so wie man sie beispielsweise mit
„Boots“ aus England kennt.
Seit dem GMG 2004 wurde das Mehrbesitzverbot insofern aufgeweicht,
dass ein Apotheker
ceteris paribus
nun zusätzlich bis zu drei
Filialbetriebe in der Region seiner Hauptapotheke eröffnen darf.
Unternehmerisch tätige Apotheker können nun mehr als zuvor auch die
Potenziale größerer wirtschaftlicher Einheiten für sich nutzbar
machen. Das Fremdbesitzverbot besteht weiterhin.
Darüber hinaus wurde mit dem GMG die Preisbindung für nicht
verschreibungs- aber apothekenpflichtige Medikamente ebenso aufgehoben
wie das Versandhandelsverbot. Beide Maßnahmen führten auch in der
öffentlichen Wahrnehmung zu einer deutlichen Verschärfung des
Wettbewerbs in diesem Markt. Insbesondere der Versandhandel gestaltet
sich als Feindbild stationärer Apotheker. Sein Marktanteil
wird heute, zwei Jahre nach seiner Etablierung, auf circa zwei Prozent
geschätzt. Zwar werden erst mit der Zulassung des Versandhandels auch die vorher
schon üblichen Botendienste legal, das Feindbild gilt insbesondere
aber nahezu industriell organisierten Versandapotheken mit einem
Durchsatz von über eintausend Sendungen pro Tag.
Auch deutsche Versandapotheken sind per Gesetz nie „stand-alone“,
sondern immer Abteilung einer niedergelassenen Apotheke, die den oben
skizzierten Anforderungen genügt. Gleichwohl wird seitens der
Apotheker, die keinen Fernabsatz betreiben, argumentiert, dass eine
Versandapotheke – gerade wenn der Fernabsatz den Löwenanteil des
Umsatzes ausmacht – deutschlandweit mit stationären Apotheken in
Wettbewerb tritt, aber ihre Gemeinwohlpflichten wie (nicht per se
vergütete) Nacht- und Notdienste nur an ihrem Standort erfüllen
muss. Auch der Vorwurf des Rosinenpickens wird laut, da insbesondere
wenig beratungsintensiver und planbarer Bedarf sich für das
Leistungsspektrum des Versandhandels anbietet. Aufgrund des
unterstellten geringeren Beratungsaufwandes werden nicht nur
günstigere Kostenstrukturen angenommen, ein planbarer Bedarf tritt
vor allem bei chronisch Kranken auf, deren Arzneien tendenziell
hochpreisiger sind und daher auch zu höheren Provisionen führen. Im
Rx-Bereich erhält der Apotheker im Übrigen gesetzlich festgelegt
drei Prozent des Warenwertes sowie einen Fixbetrag von 6,10 Euro pro
abgegebener Packung für seine Leistung und zur Deckung seiner Kosten
von den Krankenversicherungen.
Eine Differenzierung im Preis für die Patienten und damit die
Möglichkeit „Signale eines funktionierenden Wettbewerbs“ zu
senden, ist derzeit vertriebswegunabhängig nur bei den
OTC-Arzneimitteln zulässig. Viele Apotheken - vor allem die
Vesand-Apotheken - machen äußerst
öffentlichkeitswirksam von diesem Instrument zum Teil bereits
regen Gebrauch. Im eher kleinen OTC-Segment
(5,4 von 35 Milliarden Euro Umsatz) üben sich Apotheken also bereits
heute sehr agil im Preiswettbewerb.
Bei dem „großen Tortenstück“, dem Rx-Segment, ist ein solcher Preiswettbewerb
in Deutschland bisher nicht zulässig. Die
Möglichkeit zur Rückerstattung bezahlter Rezeptgebühren ist aktuell
noch Wettbewerbsvorteil ausländischer Versandapotheken, die auf dem
deutschen Markt agieren. Aber auch hier ist eine Veränderung zu
erwarten, und zwar durch die nächste Gesundheitsreform, dem aktuell
diskutierten GKV-WSG. Zu seinen Eckpunkten gehört unter anderem die
Umdefinition bisheriger Festpreise für Rx-Arzneimittel in
Höchstpreise. "Preisverhandlungen", wie sie in anderen
Branchen schon lange zum täglichen Geschäft gehören, werden damit
auch in der Apotheke möglich und führen nach Expertenmeinungen zu
Einsparungen von bis zu einer Milliarde Euro pro Jahr. Damit
aber noch nicht genug. Gleichzeitig soll den Apothekern auch die Möglichkeit eröffnet
werden, ihren Kunden „Rabatte“ auf Rezeptgebühren zu geben.
Eines ist sicher. In Zukunft wird der Wettbewerb auf dem
Apothekenmarkt schärfer. Wenn Differenzierungen bisher meist nur über
schlecht messbare Hebel wie Service und Qualität möglich waren, können
Apotheken in absehbarer Zeit aktiv über Preisinstrumente in den
direkten Konkurrenzkampf gehen. Im OTC-Markt finden bereits heute erste Experimente damit
statt: Ein erster Testlauf begann mit dem GMG – mit dem GKV-WSG wird es
nun „ernst“.
Inwiefern sich der Wettbewerb dann tatsächlich aber ausschließlich
auf Preissenkungen fokussieren wird oder ob sich ein Mittelweg
zwischen Wettbewerb um Preis und pharmazeutische Servicequalität
einstellt, bleibt abzuwarten.
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