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Ein
beliebter
Indikator für funktionierenden Wettbewerb ist der Preis. Wettbewerb
zeigt sich durch harte Preiskämpfe. Das weiß doch jeder. Geiz ist
eben geil. Als nahezu unbefleckt von diesem Phänomen und Synonym für
Hochpreisigkeit galten bis vor kurzem die deutschen Apotheken.
Entsprechende Sprichwörter liegen mit Sicherheit noch jedem
polinomics-Leser auf der Zunge.
Dabei
ist der deutsche Apothekenmarkt kein unerheblicher. Für den
ambulanten Bereich (ohne Krankenhäuser) gibt es über 21.000
Apotheken. Eineinhalb mal so viele wie Tankstellen! Zusammen
realisieren sie einen Umsatz ohne Mehrwertsteuer von ca. 35
Milliarden Euro. 27 Milliarden davon sind relativ intransparent für
den gesetzlich versicherten Durchschnittsbürger, da sie vom Arzt
verschrieben und in der Regel „von der Kasse“ bezahlt wurden.
Diese Erstattung bezieht sich zum überwiegenden Teil (94%) auf
verschreibungspflichtige Arzneimittel – im Fachjargon „Rx“
genannt. Den Rest bilden nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
– genannt „OTC“ (Over-the-Counter) – die
ihre Domäne aber eher im Bereich der Selbstmedikation haben: Für
etwa 5,4 Milliarden Euro kaufen deutsche Apothekenkunden frei
verkäufliche oder lediglich apothekenpflichtige Arzneimittel –
also zum Beispiel die Kopfschmerztablette, Nasentropfen und so
weiter – selbst. (Stand 2005, Quelle: ABDA).
Zurück aber zum Preis als Indikator für Wettbewerb. Im Fall der
Apotheke ist der Preis von Arzneimitteln keineswegs Gegenleistung
nur für erstandene Ware und ausgeübte Handelsfunktionen, so wie
beispielsweise beim Joghurt von Aldi. Wenn beim
Lebensmittel-Discounter das Regal leer oder es Sonntag ist, gibt es
eben keinen Joghurt. Und wer mal zuviel Joghurt isst, überlebt das
in der Regel.
Der Beruf des Apothekers ist ein freier Beruf, ein Heilberuf. Ihn
auszuüben bedarf es einer Approbation, die ein pharmazeutisches
Studium voraussetzt. Die Apotheke erfüllt nicht nur Logistik- und
Handelsfunktionen, sondern leistet auch und vor allem umfassende
pharmazeutische Beratung und Services. Nicht umsonst fragt man zu
„Risiken und Nebenwirkungen“ nicht nur den Arzt, sondern auch
den Apotheker. Der schiebt zudem Nacht- und Notdienste und ist
verpflichtet, jede Verordnung binnen kurzer Zeit zu beschaffen.
Auf ihren Gemeinwohlauftrag und Heilberufsstatus zieht sich die
deutsche Apothekerschaft aber auch gerne zurück, wenn es darum geht
Versuche abzuwehren, die Regulierung der Branche zu ihren Ungunsten
aufzuweichen. Im Kern steht dann immer die Diskussion, ob sich eine
qualitativ hochwertige Versorgung möglicherweise auch in
effizienter organisierten Strukturen (geringere Apothekendichte,
schlankere Abläufe, größere wirtschaftliche Einheiten etc.) gewährleisten
ließe.
Diese Abwehrversuche sind aber nicht immer erfolgreich, denn
Aufweichungen passieren und passierten jüngst nicht zu knapp. Zwar
heißen aktuelle und anstehende Gesundheitsreformen, die kryptische
Kürzel wie GMG (2004) oder GKV-WSG (2007, vielleicht) tragen, in
Wahrheit „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen
Krankenversicherung“ oder „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs
in der gesetzlichen Krankenversicherung“, doch geht es dabei
keineswegs nur um Wettbewerb unter und bei den
Krankenversicherungen, sondern auch um deren Wirkungs- und
Erstattungsbereich.
„Früher“ galten in der heilen Welt des deutschen
Apothekenwesens in Kombination das Fremd- und Mehrbesitzverbot,
festgelegte Margen für den Rx-Bereich, eine Preisbindung für
OTC-Medikamente und ein Versandhandelsverbot.
Ein Apotheker durfte genau eine Apotheke besitzen (Mehrbesitzverbot)
und muss diese als Einzelunternehmen führen. Das schließt aus,
dass deutsche Apotheken als Kapitalgesellschaft organisiert sind und
damit auch, dass sie Tochterunternehmen einer solchen werden. Das
ist finanzierungsseitig der Grund dafür, dass es in Deutschland
keine großen Ketten von Apotheken gibt, so wie man sie
beispielsweise mit „Boots“ aus England kennt.
Seit dem GMG 2004 wurde das Mehrbesitzverbot insofern aufgeweicht,
dass ein Apotheker ceteris paribus nun
zusätzlich bis zu drei Filialbetriebe in der Region seiner
Hauptapotheke eröffnen darf. Unternehmerisch tätige Apotheker können
nun mehr als zuvor auch die Potenziale größerer wirtschaftlicher
Einheiten für sich nutzbar machen. Das Fremdbesitzverbot besteht
weiterhin.
Darüber hinaus wurde mit dem GMG die Preisbindung für nicht
verschreibungs- aber apothekenpflichtige Medikamente ebenso
aufgehoben wie das Versandhandelsverbot. Beide Maßnahmen führten
auch in der öffentlichen Wahrnehmung zu einer deutlichen Verschärfung
des Wettbewerbs in diesem Markt. Insbesondere der Versandhandel
gestaltet sich als Feindbild stationärer Apotheker. Sein
Marktanteil wird heute, zwei Jahre nach seiner Etablierung, auf
circa zwei Prozent geschätzt. Zwar werden erst mit der Zulassung
des Versandhandels auch die vorher schon üblichen Botendienste
legal, das Feindbild gilt insbesondere aber nahezu industriell
organisierten Versandapotheken mit einem Durchsatz von über
eintausend Sendungen pro Tag.
Auch deutsche Versandapotheken sind per Gesetz nie „stand-alone“,
sondern immer Abteilung einer niedergelassenen Apotheke, die den
oben skizzierten Anforderungen genügt. Gleichwohl wird seitens der
Apotheker, die keinen Fernabsatz betreiben, argumentiert, dass eine
Versandapotheke – gerade wenn der Fernabsatz den Löwenanteil des
Umsatzes ausmacht – deutschlandweit mit stationären Apotheken in
Wettbewerb tritt, aber ihre Gemeinwohlpflichten wie (nicht per se
vergütete) Nacht- und Notdienste nur an ihrem Standort erfüllen
muss. Auch der Vorwurf des Rosinenpickens wird laut, da insbesondere
wenig beratungsintensiver und planbarer Bedarf sich für das
Leistungsspektrum des Versandhandels anbietet. Aufgrund des
unterstellten geringeren Beratungsaufwandes werden nicht nur günstigere
Kostenstrukturen angenommen, ein planbarer Bedarf tritt vor allem
bei chronisch Kranken auf, deren Arzneien tendenziell hochpreisiger
sind und daher auch zu höheren Provisionen führen. Im Rx-Bereich
erhält der Apotheker im Übrigen gesetzlich festgelegt drei Prozent
des Warenwertes sowie einen Fixbetrag von 6,10 Euro pro abgegebener
Packung für seine Leistung und zur Deckung seiner Kosten von den
Krankenversicherungen.
Eine Differenzierung im Preis für die Patienten und damit die Möglichkeit
„Signale eines funktionierenden Wettbewerbs“ zu senden, ist
derzeit vertriebswegunabhängig nur bei den OTC-Arzneimitteln zulässig.
Viele Apotheken - vor allem die Vesand-Apotheken - machen äußerst
öffentlichkeitswirksam von diesem Instrument zum Teil bereits
regen Gebrauch. Im eher kleinen OTC-Segment (5,4 von 35 Milliarden
Euro Umsatz) üben sich Apotheken also bereits heute sehr agil im
Preiswettbewerb.
Bei dem „großen Tortenstück“, dem Rx-Segment, ist ein solcher
Preiswettbewerb in Deutschland bisher nicht zulässig. Die Möglichkeit
zur Rückerstattung bezahlter Rezeptgebühren ist aktuell noch
Wettbewerbsvorteil ausländischer Versandapotheken, die auf dem
deutschen Markt agieren. Aber auch hier ist eine Veränderung zu
erwarten, und zwar durch die nächste Gesundheitsreform, dem aktuell
diskutierten GKV-WSG. Zu seinen Eckpunkten gehört unter anderem die
Umdefinition bisheriger Festpreise für Rx-Arzneimittel in Höchstpreise.
"Preisverhandlungen", wie sie in anderen Branchen schon
lange zum täglichen Geschäft gehören, werden damit auch in der
Apotheke möglich und führen nach Expertenmeinungen zu Einsparungen
von bis zu einer Milliarde Euro pro Jahr. Damit aber noch
nicht genug. Gleichzeitig soll den Apothekern auch die Möglichkeit
eröffnet werden, ihren Kunden „Rabatte“ auf Rezeptgebühren zu
geben.
Eines ist sicher. In Zukunft wird der Wettbewerb auf dem
Apothekenmarkt schärfer. Wenn Differenzierungen bisher meist nur über
schlecht messbare Hebel wie Service und Qualität möglich waren, können
Apotheken in absehbarer Zeit aktiv über Preisinstrumente in den
direkten Konkurrenzkampf gehen. Im OTC-Markt finden bereits heute
erste Experimente damit statt: Ein erster Testlauf begann mit dem
GMG – mit dem GKV-WSG wird es nun „ernst“.
Inwiefern sich der Wettbewerb dann tatsächlich aber ausschließlich
auf Preissenkungen fokussieren wird oder ob sich ein Mittelweg
zwischen Wettbewerb um Preis und pharmazeutische Servicequalität
einstellt, bleibt abzuwarten.
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