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No.3: Wettbewerb im Praxistest
 

Gesundheit

 

Nicht ohne Risiken und Nebenwirkungen

Text: Reinhard Harenberg


Ein beliebter Indikator für funktionierenden Wettbewerb ist der Preis. Wettbewerb zeigt sich durch harte Preiskämpfe. Das weiß doch jeder. Geiz ist eben geil. Als nahezu unbefleckt von diesem Phänomen und Synonym für Hochpreisigkeit galten bis vor kurzem die deutschen Apotheken. Entsprechende Sprichwörter liegen mit Sicherheit noch jedem polinomics-Leser auf der Zunge.

Dabei ist der deutsche Apothekenmarkt kein unerheblicher. Für den ambulanten Bereich (ohne Krankenhäuser) gibt es über 21.000 Apotheken. Eineinhalb mal so viele wie Tankstellen! Zusammen realisieren sie einen Umsatz ohne Mehrwertsteuer von ca. 35 Milliarden Euro. 27 Milliarden davon sind relativ intransparent für den gesetzlich versicherten Durchschnittsbürger, da sie vom Arzt verschrieben und in der Regel „von der Kasse“ bezahlt wurden. Diese Erstattung bezieht sich zum überwiegenden Teil (94%) auf verschreibungspflichtige Arzneimittel – im Fachjargon „Rx“ genannt. Den Rest bilden nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel – genannt „OTC“ (Over-the-Counter) –  die ihre Domäne aber eher im Bereich der Selbstmedikation haben: Für etwa 5,4 Milliarden Euro kaufen deutsche Apothekenkunden frei verkäufliche oder lediglich apothekenpflichtige Arzneimittel – also zum Beispiel die Kopfschmerztablette, Nasentropfen und so weiter – selbst. (Stand 2005, Quelle: ABDA).

Zurück aber zum Preis als Indikator für Wettbewerb. Im Fall der Apotheke ist der Preis von Arzneimitteln keineswegs Gegenleistung nur für erstandene Ware und ausgeübte Handelsfunktionen, so wie beispielsweise beim Joghurt von Aldi. Wenn beim Lebensmittel-Discounter das Regal leer oder es Sonntag ist, gibt es eben keinen Joghurt. Und wer mal zuviel Joghurt isst, überlebt das in der Regel.

Der Beruf des Apothekers ist ein freier Beruf, ein Heilberuf. Ihn auszuüben bedarf es einer Approbation, die ein pharmazeutisches Studium voraussetzt. Die Apotheke erfüllt nicht nur Logistik- und Handelsfunktionen, sondern leistet auch und vor allem umfassende pharmazeutische Beratung und Services. Nicht umsonst fragt man zu „Risiken und Nebenwirkungen“ nicht nur den Arzt, sondern auch den Apotheker. Der schiebt zudem Nacht- und Notdienste und ist verpflichtet, jede Verordnung binnen kurzer Zeit zu beschaffen.

Auf ihren Gemeinwohlauftrag und Heilberufsstatus zieht sich die deutsche Apothekerschaft aber auch gerne zurück, wenn es darum geht Versuche abzuwehren, die Regulierung der Branche zu ihren Ungunsten aufzuweichen. Im Kern steht dann immer die Diskussion, ob sich eine qualitativ hochwertige Versorgung möglicherweise auch in effizienter organisierten Strukturen (geringere Apothekendichte, schlankere Abläufe, größere wirtschaftliche Einheiten etc.) gewährleisten ließe.
Diese Abwehrversuche sind aber nicht immer erfolgreich, denn Aufweichungen passieren und passierten jüngst nicht zu knapp. Zwar heißen aktuelle und anstehende Gesundheitsreformen, die kryptische Kürzel wie GMG (2004) oder GKV-WSG (2007, vielleicht) tragen, in Wahrheit „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ oder „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“, doch geht es dabei keineswegs nur um Wettbewerb unter und bei den Krankenversicherungen, sondern auch um deren Wirkungs- und Erstattungsbereich.

„Früher“ galten in der heilen Welt des deutschen Apothekenwesens in Kombination das Fremd- und Mehrbesitzverbot, festgelegte Margen für den Rx-Bereich, eine Preisbindung für OTC-Medikamente und ein Versandhandelsverbot.

Ein Apotheker durfte genau eine Apotheke besitzen (Mehrbesitzverbot) und muss diese als Einzelunternehmen führen. Das schließt aus, dass deutsche Apotheken als Kapitalgesellschaft organisiert sind und damit auch, dass sie Tochterunternehmen einer solchen werden. Das ist finanzierungsseitig der Grund dafür, dass es in Deutschland keine großen Ketten von Apotheken gibt, so wie man sie beispielsweise mit „Boots“ aus England kennt.

Seit dem GMG 2004 wurde das Mehrbesitzverbot insofern aufgeweicht, dass ein Apotheker ceteris paribus nun zusätzlich bis zu drei Filialbetriebe in der Region seiner Hauptapotheke eröffnen darf. Unternehmerisch tätige Apotheker können nun mehr als zuvor auch die Potenziale größerer wirtschaftlicher Einheiten für sich nutzbar machen. Das Fremdbesitzverbot besteht weiterhin.

Darüber hinaus wurde mit dem GMG die Preisbindung für nicht verschreibungs- aber apothekenpflichtige Medikamente ebenso aufgehoben wie das Versandhandelsverbot. Beide Maßnahmen führten auch in der öffentlichen Wahrnehmung zu einer deutlichen Verschärfung des Wettbewerbs in diesem Markt. Insbesondere der Versandhandel gestaltet sich als Feindbild stationärer Apotheker. Sein Marktanteil wird heute, zwei Jahre nach seiner Etablierung, auf circa zwei Prozent geschätzt. Zwar werden erst mit der Zulassung des Versandhandels auch die vorher schon üblichen Botendienste legal, das Feindbild gilt insbesondere aber nahezu industriell organisierten Versandapotheken mit einem Durchsatz von über eintausend Sendungen pro Tag.

Auch deutsche Versandapotheken sind per Gesetz nie „stand-alone“, sondern immer Abteilung einer niedergelassenen Apotheke, die den oben skizzierten Anforderungen genügt. Gleichwohl wird seitens der Apotheker, die keinen Fernabsatz betreiben, argumentiert, dass eine Versandapotheke – gerade wenn der Fernabsatz den Löwenanteil des Umsatzes ausmacht – deutschlandweit mit stationären Apotheken in Wettbewerb tritt, aber ihre Gemeinwohlpflichten wie (nicht per se vergütete) Nacht- und Notdienste nur an ihrem Standort erfüllen muss. Auch der Vorwurf des Rosinenpickens wird laut, da insbesondere wenig beratungsintensiver und planbarer Bedarf sich für das Leistungsspektrum des Versandhandels anbietet. Aufgrund des unterstellten geringeren Beratungsaufwandes werden nicht nur günstigere Kostenstrukturen angenommen, ein planbarer Bedarf tritt vor allem bei chronisch Kranken auf, deren Arzneien tendenziell hochpreisiger sind und daher auch zu höheren Provisionen führen. Im Rx-Bereich erhält der Apotheker im Übrigen gesetzlich festgelegt drei Prozent des Warenwertes sowie einen Fixbetrag von 6,10 Euro pro abgegebener Packung für seine Leistung und zur Deckung seiner Kosten von den Krankenversicherungen.

Eine Differenzierung im Preis für die Patienten und damit die Möglichkeit „Signale eines funktionierenden Wettbewerbs“ zu senden, ist derzeit vertriebswegunabhängig nur bei den OTC-Arzneimitteln zulässig. Viele Apotheken - vor allem die Vesand-Apotheken - machen äußerst öffentlichkeitswirksam von diesem Instrument zum Teil  bereits regen Gebrauch. Im eher kleinen OTC-Segment (5,4 von 35 Milliarden Euro Umsatz) üben sich Apotheken also bereits heute sehr agil im Preiswettbewerb.

Bei dem „großen Tortenstück“, dem Rx-Segment, ist ein solcher Preiswettbewerb in Deutschland bisher nicht zulässig. Die Möglichkeit zur Rückerstattung bezahlter Rezeptgebühren ist aktuell noch Wettbewerbsvorteil ausländischer Versandapotheken, die auf dem deutschen Markt agieren. Aber auch hier ist eine Veränderung zu erwarten, und zwar durch die nächste Gesundheitsreform, dem aktuell diskutierten GKV-WSG. Zu seinen Eckpunkten gehört unter anderem die Umdefinition bisheriger Festpreise für Rx-Arzneimittel in Höchstpreise. "Preisverhandlungen", wie sie in anderen Branchen schon lange zum täglichen Geschäft gehören, werden damit auch in der Apotheke möglich und führen nach Expertenmeinungen zu Einsparungen von bis zu einer Milliarde Euro pro Jahr. Damit  aber noch nicht genug. Gleichzeitig soll den Apothekern auch die Möglichkeit eröffnet werden, ihren Kunden „Rabatte“ auf Rezeptgebühren zu geben.

Eines ist sicher. In Zukunft wird der Wettbewerb auf dem Apothekenmarkt schärfer. Wenn Differenzierungen bisher meist nur über schlecht messbare Hebel wie Service und Qualität möglich waren, können Apotheken in absehbarer Zeit aktiv über Preisinstrumente in den direkten Konkurrenzkampf gehen. Im OTC-Markt finden bereits heute erste Experimente damit statt: Ein erster Testlauf begann mit dem GMG – mit dem GKV-WSG wird es nun „ernst“.
Inwiefern sich der Wettbewerb dann tatsächlich aber ausschließlich auf Preissenkungen fokussieren wird oder ob sich ein Mittelweg zwischen Wettbewerb um Preis und pharmazeutische Servicequalität einstellt, bleibt abzuwarten.