Um einen Überblick zu bekommen, soll zunächst geklärt
werden, wie die Europäische Union aufgebaut ist.
Ein Überblick über die Institutionen
An
erster Stelle findet sich das Europäische Parlament (EP)
mit Sitz in Straßburg, dessen Abgeordnete (751) vom 22.
bis 25. Mai 2014 direkt von den EU-Bürgern (ca. 505 Millionen,
wahlberechtigt sind mehr als 375 Millionen)
aus den 28 Mitgliedsländern gewählt werden. Dem Parlament kommt
eine Kontrollfunktion zu. In Bezug auf die Befugnisse ähnelt es
einem nationalstaatlichen Parlament wie beispielsweise dem
Deutschen Bundestag. Zu nennen sind: Mitbestimmungsrechte bei
der Gesetzgebung, Zustimmung bei EU-Erweiterungen, Ernennung
aller Kommissare der Europäischen Kommission, Einberufungsrecht
von Untersuchungsausschüssen, Entscheidung über die meisten
Verträge der EU mit Nicht-EU-Staaten.
Das eigentliche
Regierungsorgan ist die in Brüssel ansässige Europäische Kommission. Jedes
der 28 EU-Mitgliedsländer stellt einen Vertreter (Kommissar). An
der Spitze steht der EU-Kommissionspräsident. Die Kommission
schlägt die Gesetze und den Haushalt vor. Beschlossen und
abgesegnet werden diese dann vom Europäischen Parlament und dem
Rat der EU/Ministerrat. Im Ministerrat sitzen
die Minister aus den einzelnen Fachbereichen der
EU-Mitgliedsstaaten. Hier treffen sich also zu Gesundheitsthemen
die einzelnen Gesundheitsminister und zu Finanzthemen die
Finanzminister. Nicht zu verwechseln ist der Rat der EU mit dem
Europäischen Rat, zu dem alle Staats- und
Regierungschefs alle drei Monate in Brüssel zusammenkommen. Der
Europäische Rat gibt die Leitlinien der EU vor, ist aber nicht
gesetzgeberisch tätig. Der Vorsitz im Rat rotiert halbjährlich
zwischen den 28 Mitgliedsstaaten. Überwacht wird das ganze
Konstrukt und die Einhaltung der Verträge vom Europäischen Gerichtshof
in Luxemburg. Je ein Richter wird pro Land entsandt.
Die EU besteht also, ähnlich wie ein
föderaler Staat, aus einer Exekutive (Europäische Kommission),
einer zweiteiligen Legislative - dem Europäischen Parlament als
Bürger- sowie dem Rat der EU als Länderkammer - und einer
Judikative, dem Europäischen Gerichtshof.
Das
Volk wählt das Europäische Parlament
Seit
1979 wählen die EU-Bürger alle fünf Jahre die Abgeordneten des
Europäischen Parlaments direkt. Sie üben damit einen
unmittelbaren Einfluss auf die Politik der EU aus. Deutschland
stellt von den 751 Abgeordneten 96. Wahlberechtigt sind bei der
Wahl im Mai 2014 allein in Deutschland rund 64,4 Millionen
Menschen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass deutlich
weniger von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen werden. Allgemein
war die Wahlbeteiligung an der Europawahl nie sehr groß. Bei der
letzten Wahl 2009 lag sie in Deutschland bei 43,3 Prozent.
Gewählt werden die Listen der nationalen Parteien. Die
Reihenfolge der Kandidaten wird im Vorfeld von den Parteien
festgelegt. Jeder Wahlberechtigte hat genau eine Stimme. Das
Europäische Parlament kennt weder Regierungsparteien noch
Oppositionen. Die
Abgeordneten schließen sich auch nicht nach ihrer nationalen Herkunft,
sondern nach ihrer politischen Ausrichtung in Fraktionen
zusammen.
Zusammenschluss in Fraktionen
Derzeit (April 2014) sind sieben Fraktionen im Europäischen
Parlament vertreten: Fraktion der Europäischen Volksparteien
(Christdemokraten), Fraktion der Progressiven Allianz der
Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament, Fraktion
der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, Fraktion
der Grünen/Europäische Freie Allianz, Europäische Konservative
und Reformisten, Vereinte europäische Linke/ Nordische Grüne
Linke
und die Fraktion "Europa der Freiheit und der Demokratie". Um
eine Fraktion gründen zu können, müssen sich mindestens 25
Abgeordnete finden. In jeder Fraktion müssen außerdem
Abgeordnete aus wenigstens einem Viertel der Mitgliedsstaaten
vertreten sein. Jeder Abgeordnete kann nur Mitglied in einer
Fraktion sein. Eine Pflicht zur Mitgliedschaft in einer Fraktion
gibt es jedoch nicht. Abgeordnete, die keiner Fraktion angehören gelten
als fraktionslos.
Ein Novum 2014 - Die
Spitzenkandiaten
Erstmals zur Europawahl 2014
treten die Parteien mit Spitzenkandidaten an. Jede der großen
Parteien stellt einen Kandidaten für das Amt des
Kommissionspräsidenten. Die prominentesten Spitzenkandidaten
sind:
Für die Sozialdemokraten EU-Parlamentspräsident Martin
Schulz und für die Europäische Volkspartei (EVP) der ehemalige
Ministerpräsident von Luxemburg Jean-Claude Juncker.