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Das
Internet vergisst nie! Diese Aussage dürfte mittlerweile jeder
kennen. Sie stimmt ja auch. Unzählige Menschen mussten das bisher
schon am eigenen Leib erfahren. Mal ehrlich, von unvorteilhaften
Fotos der letzten Party am Strand von Mallorca, die ungefragt auf
Profilen von Sozialen Netzwerken - meist Facebook - auftauchen, hat
doch schon jeder gehört. Jetzt gibt es die Möglichkeit, zumindest
Treffer in der Google-Suche löschen zu lassen.
Seit Mitte Mai 2014 gibt Google allen Internetnutzern die
Möglichkeit, Suchergebnisse löschen zu lassen. Diese Entscheidung
kam - niemand wird es wundern - nicht ganz freiwillig. Der
Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte zuvor entschieden,
dass sich auch der Suchmaschinen-Gigant an bestehende
Rechtsgrundsätze wie Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und
informationelle Selbstbestimmung halten muss. Das scheint nicht nur
auf den ersten Blick einleuchtend, ist aber trotzdem bahnbrechend:
Denn erstmals räumten die obersten europäischen Richter den Bürgern
damit die Möglichkeit ein, Informationen aus Googles Auflistungen
löschen zu lassen. Das "Recht auf Vergessen" im Netz, das eigentlich
niemals vergisst, ist seit dem Realität.
Nur das
Suchergebnis wird gelöscht
Wie kam es dazu? Ein
Spanier hatte gegen Google geklagt, da nach Eingabe seines Namens
unter anderem ein Verweis auf die Bekanntgabe einer
Zwangsversteigerung seines Hauses erschien - aus dem Jahr 1998. Die
Suchmaschine verwies auf einen entsprechenden Artikel der
Online-Ausgabe der La Vanguardia. Die Veröffentlichung entspricht
spanischem Recht und wird daher auch weiterhin im Online-Archiv der
Zeitung stehen bleiben dürfen. Nur der Verweis der
Google-Suchanfrage muss gelöscht werden. Denn die Information ist
nach anderthalb Jahrzehnten veraltet und stellt den Mann auf
unnötige Weise immer noch in ein schlechtes Licht. Die Richter
argumentierten: Man könne "mit der Ergebnisliste einen
strukturierten Überblick über die zu der betreffenden Person im
Internet zu findenden Informationen erhalten, die potenziell
zahlreiche Aspekte von deren Privatleben betreffen und ohne die
betreffende Suche nicht oder nur sehr schwer hätten miteinander
verknüpft werden können."
Google will alle Anträge
individuell prüfen
Einfach jedes Suchergebnis bei
Google löschen lassen, das funktioniert auch nach dem EuGH-Urteil
nicht. Jeder Treffer, der gelöscht werden soll, muss begründet
werden. Nach eigenen Angaben will Google jede Anfrage individuell
prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem
Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe
abwägen. Wie lange die Bearbeitung voraussichtlich dauern wird, dazu
macht der Konzern keine Angaben. Außerdem werden nur Links in den
Google-Diensten der 28 EU-Mitgliedsstaaten gelöscht (zusätzlich auch
in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz). Unter
google.com bleiben alle Einträge bestehen.
Für alle, die ein
Suchergebnis löschen lassen wollen, hat Google ein Online-Formular
freigeschaltet.
Zugegeben, Google hat die Antragsstellung nicht gerade komfortabel
gestaltet. Warum auch? Der Suchmaschinenbetreiber möchte die Hürde
schließlich so hoch wie möglich hängen und sein eigentliches
Kerngeschäft und damit seine Marktmacht nicht gefährden.
Eine Alternative: Der Online-Dienst Forget Me
Schneller - und vor allem bequemer - lässt sich der Löschantrag
alternativ auch über den Online-Dienst Forget Me stellen. Hierzu
muss man sich nur kurz auf der Homepage registrieren, eine
Google-Suche mit dem entsprechenden Stichwort durchführen und die
gewünschten Links zum Löschen markieren. Aus einer Liste
verschiedener Begründungen kann man sich dann ganz bequem die für
sich Schlüssigsten auswählen. Die eigentliche Antragsstellung
erfolgt auch direkt über Forget Me. Leichter geht es - bisher - noch
nicht. Einziges Manko: Der Dienst wird zur Zeit nur in englischer
und französischer Sprache angeboten.
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