Seit Mitte Mai 2014 gibt Google allen Internetnutzern die Möglichkeit,
Suchergebnisse löschen zu lassen. Diese Entscheidung kam - niemand wird es
wundern - nicht ganz freiwillig. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in
Luxemburg hatte zuvor entschieden, dass sich auch der Suchmaschinen-Gigant an
bestehende Rechtsgrundsätze wie Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und
informationelle Selbstbestimmung halten muss. Das scheint nicht nur auf den
ersten Blick einleuchtend, ist aber trotzdem bahnbrechend: Denn erstmals
räumten die obersten europäischen Richter den Bürgern damit die Möglichkeit
ein, Informationen aus Googles Auflistungen löschen zu lassen. Das "Recht auf
Vergessen" im Netz, das eigentlich niemals vergisst, ist seit dem Realität.
Nur das Suchergebnis wird gelöscht
Wie kam es dazu? Ein Spanier hatte gegen Google
geklagt, da nach Eingabe seines Namens unter anderem ein Verweis auf die Bekanntgabe
einer Zwangsversteigerung seines Hauses erschien - aus dem Jahr 1998. Die
Suchmaschine verwies auf einen entsprechenden Artikel der Online-Ausgabe der
La Vanguardia. Die Veröffentlichung entspricht spanischem Recht und wird
daher auch weiterhin im Online-Archiv der Zeitung stehen bleiben dürfen. Nur
der Verweis der Google-Suchanfrage muss gelöscht werden. Denn die
Information ist nach anderthalb Jahrzehnten veraltet und stellt den Mann auf
unnötige Weise immer noch in ein schlechtes Licht. Die Richter
argumentierten: Man könne "mit der Ergebnisliste einen strukturierten
Überblick über die zu der betreffenden Person im Internet zu findenden
Informationen erhalten, die potenziell zahlreiche Aspekte von deren
Privatleben betreffen und ohne die betreffende Suche nicht oder nur sehr
schwer hätten miteinander verknüpft werden können."
Google
will alle Anträge individuell prüfen
Einfach jedes Suchergebnis
bei Google löschen lassen, das funktioniert auch nach dem EuGH-Urteil nicht.
Jeder Treffer, der gelöscht werden soll, muss begründet werden. Nach eigenen
Angaben will Google jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den
Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf
Auskunft und Informationsweitergabe abwägen. Wie lange die Bearbeitung
voraussichtlich dauern wird, dazu macht der Konzern keine Angaben. Außerdem
werden nur Links in den Google-Diensten der 28 EU-Mitgliedsstaaten gelöscht
(zusätzlich auch in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz). Unter
google.com bleiben alle Einträge bestehen.
Für
alle, die ein Suchergebnis löschen lassen wollen, hat Google ein
Online-Formular freigeschaltet. Die nachfolgende Bildstrecke zeigt, wie es
geht.
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Bildstrecke:
So funktioniert die Google-Löschung |
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