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Editorial
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Das vergessliche Netz
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Recht
September 2014


Das vergessliche Netz

Das Internet vergisst nie! Diese Aussage dürfte mittlerweile jeder kennen. Sie stimmt ja auch. Unzählige Menschen mussten das bisher schon am eigenen Leib erfahren. Mal ehrlich, von  unvorteilhaften Fotos der letzten Party am Strand von Mallorca, die ungefragt auf Profilen von Sozialen Netzwerken - meist Facebook - auftauchen, hat doch schon jeder gehört. Jetzt gibt es die Möglichkeit, zumindest Treffer in der Google-Suche löschen zu lassen.

Von Thomas Sommer


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 Foto: Anggi Krisna | HiResStock

Seit Mitte Mai 2014 gibt Google allen Internetnutzern die Möglichkeit, Suchergebnisse löschen zu lassen. Diese Entscheidung kam - niemand wird es wundern - nicht ganz freiwillig. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte zuvor entschieden, dass sich auch der Suchmaschinen-Gigant an bestehende Rechtsgrundsätze wie Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und informationelle Selbstbestimmung halten muss. Das scheint nicht nur auf den ersten Blick einleuchtend, ist aber trotzdem bahnbrechend: Denn erstmals räumten die obersten europäischen Richter den Bürgern damit die Möglichkeit ein, Informationen aus Googles Auflistungen löschen zu lassen. Das "Recht auf Vergessen" im Netz, das eigentlich niemals vergisst, ist seit dem Realität. 

Nur das Suchergebnis wird gelöscht

Wie kam es dazu? Ein Spanier hatte gegen Google geklagt, da nach Eingabe seines Namens unter anderem ein Verweis auf die Bekanntgabe einer Zwangsversteigerung seines Hauses erschien - aus dem Jahr 1998. Die Suchmaschine verwies auf einen entsprechenden Artikel der Online-Ausgabe der La Vanguardia. Die Veröffentlichung entspricht spanischem Recht und wird daher auch weiterhin im Online-Archiv der Zeitung stehen bleiben dürfen. Nur der Verweis der Google-Suchanfrage muss gelöscht werden. Denn die Information ist nach anderthalb Jahrzehnten veraltet und stellt den Mann auf unnötige Weise immer noch in ein schlechtes Licht. Die Richter argumentierten: Man könne "mit der Ergebnisliste einen strukturierten Überblick über die zu der betreffenden Person im Internet zu findenden Informationen erhalten, die potenziell zahlreiche Aspekte von deren Privatleben betreffen und ohne die betreffende Suche nicht oder nur sehr schwer hätten miteinander verknüpft werden können."

Google will alle Anträge individuell prüfen

Einfach jedes Suchergebnis bei Google löschen lassen, das funktioniert auch nach dem EuGH-Urteil nicht. Jeder Treffer, der gelöscht werden soll, muss begründet werden. Nach eigenen Angaben will Google jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen. Wie lange die Bearbeitung voraussichtlich dauern wird, dazu macht der Konzern keine Angaben. Außerdem werden nur Links in den Google-Diensten der 28 EU-Mitgliedsstaaten gelöscht (zusätzlich auch in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz). Unter google.com bleiben alle Einträge bestehen.

Für alle, die ein Suchergebnis löschen lassen wollen, hat Google ein Online-Formular freigeschaltet. Die nachfolgende Bildstrecke zeigt, wie es geht.

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Bildstrecke: So funktioniert die Google-Löschung Rahmen
 
Um die Bildstrecke zu starten, klicken Sie auf ein beliebiges Foto.
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Zugegeben, Google hat die Antragsstellung nicht gerade komfortabel gestaltet. Warum auch? Der Suchmaschinenbetreiber möchte die Hürde schließlich so hoch wie möglich hängen und sein eigentliches Kerngeschäft und damit seine Marktmacht nicht gefährden.

Eine Alternative: Der Online-Dienst Forget Me

Schneller - und vor allem bequemer - lässt sich der Löschantrag alternativ auch über den Online-Dienst Forget Me stellen. Hierzu muss man sich nur kurz auf der Homepage registrieren, eine Google-Suche mit dem entsprechenden Stichwort durchführen und die gewünschten Links zum Löschen markieren. Aus einer Liste verschiedener Begründungen kann man sich dann ganz bequem die für sich Schlüssigsten auswählen. Die eigentliche Antragsstellung erfolgt auch direkt über Forget Me. Leichter geht es - bisher - noch nicht. Einziges Manko: Der Dienst wird zur Zeit nur in englischer und französischer Sprache angeboten.

 

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© Thomas Sommer 2006 - 2014