Text:
→Thomas Sommer
Hand aufs Herz: Wissen Sie, was sich genau
hinter TTIP verbirgt? Die meisten werden die vier
Buchstaben gerade noch mit einem Freihandelsabkommen
zwischen der EU und den USA in Verbindung bringen können
- das ist ja schon einmal ein Anfang. Und weiter? Was
bedeutet überhaupt „Freihandelsabkommen"? Wofür brauchen
wir ein spezielles Abkommen? Findet nicht schon immer
ein freier Handel mit den USA statt? Diese und weitere
Fragen gehen wir in der neuen Rubrik „polinomics
erklärt" auf den Grund.
TTIP - oder wie
es genau heißt „Transatlantic Trade and Investment
Partnership" - beschreibt eine Freihandelszone, also
eine festgelegte geografische Zone von souveränen
Staaten, in der jeder uneingeschränkt seine Waren
verkaufen kann - ohne Zölle, Mengenbeschränkungen und
Bürokratie. Im Gegensatz zum Handel innerhalb von
Bundesstaaten (z.B. der Handel innerhalb der Länder der
EU oder innerhalb der USA), dem sogenannten Binnenmarkt,
beschränkt sich der Freihandel auf den internationalen
Handel, dem Außenhandel. Bisher müssen beispielsweise
deutsche Automobilkonzerne Einfuhrzölle zahlen,
zahlreiche Dokumente ausfüllen und häufig Umbauten an
ihren Fahrzeugen vornehmen (z.B. Anpassung der Blinker
für den US-Markt). Dieser Mehraufwand
macht deutsche Autos in den USA künstlich teurer und
minimiert die eigentlich möglichen Verkaufszahlen.
Umgekehrt verhält es sich ebenso bei Produkten aus den
USA, die in die EU eingeführt werden.
Die
Umsetzung von TTIP bedeutet also im Umkehrschluss: Mehr
Handel zu günstigeren Preisen. Das ist gut für die
Wirtschaft - sie kann mehr Geschäfte machen - und gut
für den Verbraucher - der profitiert von einer breiteren
Angebotspalette und im besten Fall von günstigeren
Waren. Auf den ersten Blick scheint es sich bei TTIP
also um eine klassische Win-Win-Situation zu handeln.
FAQ: TTIP
+ Was heißt überhaupt TTIP?
TTIP ist die Abkürzung für "Transatlantic Trade and Investment Partnership" oder auf deutsch: "Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft". Es handelt sich bei TTIP also um ein Freihandels- und Investitionsschutzabkommen, das, in Form eines völkerrechtlichen Vertrags, derzeit zwischen der EU und der USA verhandelt wird.
+ Worum geht es?
Ziel von TTIP ist die stärkere Öffnung der Märkte (EU und USA). Ganz konkret geht es darum, Zölle und andere Handelshemmnisse im transatlantischen Handel abzubauen. Es sollen Einschränkungen für kommerzielle Dienstleistungen verringert, Investitionssicherheit sowie Wettbewerbsgleichheit verbessert und der Zugang zu öffentlichen Aufträgen vereinfacht werden.
+ Wer verhandelt?
TTIP wird von der EU durch EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström (politisch verantwortliche EU-Kommissarin) und von den USA durch US-Handelsbeauftragten Michael Froman (ebenfalls politisch verantwortlich) verhandelt. Für die mehr als 20 Arbeitsgruppen hat die EU ebenfalls jeweils Verhandlungsführer benannt.
+ Das sagen die Kritiker
Kritiker befürchten, das TTIP in der EU vorhandene gesetzliche Standards im Umwelt- und Verbraucherschutz, der Gesundheit, Arbeit und Soziales zuerst als mögliche Handelshemmnisse klassifizieren und schließlich beseitigen könnte. In der Kritik steht weiter die geplante Einführung von internationalen, nicht-staatlichen Schiedsgerichten, die vorrangig die Interessen der Wirtschaft im Blick haben könnten.
+ Das entgegnet die EU-Kommission
Für die EU-Kommission sind europäische Schutzsstandards im Gesundheits-, Lebensmittel- oder Verbraucherbereich nicht verhandelbar. Im Vordergrund steht für die Kommission der Abbau von Zöllen und Technischen Handelsbarrieren (TBT, technical barriers to trade) sowie eine verbesserte Zusammenarbeit bei Vorschriften und Regeln.
+ Was sind Schiedsgerichte?
Bei Schiedsgerichten handelt es sich um nicht-staatliche Gerichte, die aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zusammentreten und Urteile in Form von Schiedssprüchen sprechen. Der Schiedsspruch ist für beide Vertragsparteien i.d.R. bindend und kann vor staatlichen Gerichten für vollsteckbar erklärt werden.
Es stellt sich daher die Frage, was eigentlch
schlecht daran sein soll, freien Handel zwischen der EU
und der USA zu ermöglichen. Wenn alles so perfekt ist,
wie von den Befürwortern behauptet, wäre TTIP doch
längst
beschlossene Sache, oder? Schauen wir daher einmal auf die Argumente
der TTIP-Gegner.
Die Argumente der TTIP-Gegner
Die
TTIP-Gegner führen immer wieder an, das die Angleichung
von Standards gleichbedeutend ist, das niedrigere
Standards als Referenz herangezogen werden. Zukünftig, so
ihr Argument, könnten in der EU beispielsweise gentechnisch veränderte
Produkte aus den USA verkauft werden, die heute - ohne TTIP
-
aufgrund von strengeren EU-Regeln nicht in den Handel
dürften. TTIP bedeutet eben, das US-Betriebe auch in der EU alles
verkaufen dürfen, was sie auch im eigenen Land anbieten.

Quelle: Screenshot Twitter (@greenpeace)
Ein Freihandelsabkommen ist aber keine Einbahnstraße.
Aus diesem Grund gilt das Argument des Rückfalls auf niedrigere
Standards für beide Seiten. So sind die Finanzmärkte der
USA seit der Krise stärker reguliert als in der EU.
US-Kritiker befürchten nun, dass die stärkere
amerikanische Regulierung durch TTIP zurückgefahren
werden könnte.
Eine weitere Problemlage, die von
TTIP-Kritikern immer wieder angeführt wird, ist die
Einrichtung von Schiedsgerichten. Ihre Angst: Mögliche
Handelshemmnisse könnten vor nicht-staatlichen,
wirtschaftsfreundlichen Schiedsgerichten eingeklagt und
der klassische Rechtsweg vor ordentlichen Gerichten
damit faktisch unterlaufen werden. Ein weiteres
Argument, das nach den Kritikern ebenfalls gegen eine Einführung
von TTIP spricht, ist die Intransparenz und
Geheimhaltung. Alle wichtigen Verhandlungen fänden
unter Ausschluss der Öffentlichkeit hinter
verschlossenen Türen statt. Eine demokratische Kontrolle
sei so nicht möglich.
Probelm erkannt,
Problem gebannt?
Im Januar 2015 ist es so weit. Nach
anhaltend heftigen Protesten von Seiten der TTIP-Gegner,
die Verhandlungen würden ausschließlich hinter
verschlossenen Türen und unter jeglichem Ausschluss der
Öffentlichkeit geführt, gibt die EU-Kommission
ursprünglich geheime Dokumente im Internet frei. Jeder,
so die neue Auffassung, der sich über TTIP und dessen
aktuellen Sachstand informieren möchte, kann dies ab
sofort tun (hier geht es zur
→ Seite der EU-Kommission).
Geheimhaltung, so das Zeichen, das die Europäer senden
wollen, gibt es mit ihnen nicht. Interessant sind in
diesem Zusammenhang Zahlen, die ebenfalls von der
EU-Kommission veröffentlicht wurden. Zahlen darüber, wie
häufig die ins Internet gestellten Dokumente tatsächlich aufgerufen werden. Hier stellt sich heraus,
dass das Interesse der Öffentlichkeit an den
TTIP-Verhandlungen doch nicht so groß ist, wie es von
manchen Kritikern in der Vergangenheit immer wieder
angeführt wurde. So wurden die (englischsprachigen)
Verhandlungstexte laut Frankfurter Allgemeine Zeitung (hier geht es zum
→ FAZ-Artikel) bis
8. April insgesamt lediglich 2.300
Mal angeklickt. Das macht pro Monat 760 und pro Tag
25 Klicks.
Einen weiterer Kritikpunkt, TTIP bedeute
den kleinsten gemeinsammen Nenner, sprich ein Rückfall
auf niedrigere Standards in allen Lebensbereichen, hat
die EU-Kommission erhört und entsprechend umgesetzt. So
soll das Freihandelsabkommen eben nicht auf Kosten von
Sozial- oder Umweltstandards, Arbeitsschutz oder gar
Arbeitsrecht durchgesetzt werden. Vielmehr solle das
fertige Abkommen ein Nachhaltigkeitskapitel enthalten,
in dem unter anderem Verpflichtungen für ein
umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen sowie die
Förderung des Handels mit umweltfreundlichen Produkten
und Dienstleistungen beschrieben werden. Überdies soll
ebenfalls der EU-Datenschutz zwingend garantiert und
respektiert werden.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat Anfang Mai
gegenüber der Deutschen Presse-Agentur gesagt, dass der
Weg vor privaten Schiedsgerichten beim
Freihandelsabkommen TTIP ausgeschlossen werde. Gabriel:
„An die Stelle von intransparenten privaten
Schiedsgerichten soll ein Handelsgerichtshof treten, der
die Gestaltungsmöglichkeiten von Parlamenten und
Regierungen nicht einschränkt." Unabhängige Richter
sollen demnach für faire und transparente Verfahren
sorgen.
Fazit
In den
Verhandlungen ist viel Bewegung. Zahlreiche Punkte sind
bisher nur unzureichend behandelt worden und müssen
sukzessive aufgearbeitet
werden. Das bedeutet eine Menge Arbeit für beide
Vertragsparteien. Zumindest eines ist aber jetzt schon
gewiss: Es bleibt spannend!
|