polinomics erklärt: TTIP  

Bild: polinomics.eu


Text: →Thomas Sommer
Ausgabe 16, September 2015: TTIP - Eine Chance für Europa!?

Hand aufs Herz: Wissen Sie, was sich genau hinter TTIP verbirgt? Die meisten werden die vier Buchstaben gerade noch mit einem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA in Verbindung bringen können - das ist ja schon einmal ein Anfang. Und weiter? Was bedeutet überhaupt „Freihandelsabkommen"? Wofür brauchen wir ein spezielles Abkommen? Findet nicht schon immer ein freier Handel mit den USA statt? Diese und weitere Fragen gehen wir in der neuen Rubrik „polinomics erklärt" auf den Grund.

TTIP - oder wie es genau heißt „Transatlantic Trade and Investment Partnership" - beschreibt eine Freihandelszone, also eine festgelegte geografische Zone von souveränen Staaten, in der jeder uneingeschränkt seine Waren verkaufen kann - ohne Zölle, Mengenbeschränkungen und Bürokratie. Im Gegensatz zum Handel innerhalb von Bundesstaaten (z.B. der Handel innerhalb der Länder der EU oder innerhalb der USA), dem sogenannten Binnenmarkt, beschränkt sich der Freihandel auf den internationalen Handel, dem Außenhandel. Bisher müssen beispielsweise deutsche Automobilkonzerne Einfuhrzölle zahlen, zahlreiche Dokumente ausfüllen und häufig Umbauten an ihren Fahrzeugen vornehmen (z.B. Anpassung der Blinker für den US-Markt). Dieser Mehraufwand macht deutsche Autos in den USA künstlich teurer und minimiert die eigentlich möglichen Verkaufszahlen. Umgekehrt verhält es sich ebenso bei Produkten aus den USA, die in die EU eingeführt werden.

Die Umsetzung von TTIP bedeutet also im Umkehrschluss: Mehr Handel zu günstigeren Preisen. Das ist gut für die Wirtschaft - sie kann mehr Geschäfte machen - und gut für den Verbraucher - der profitiert von einer breiteren Angebotspalette und im besten Fall von günstigeren Waren. Auf den ersten Blick scheint es sich bei TTIP also um eine klassische Win-Win-Situation zu handeln.

 


 

FAQ: TTIP

+ Was heißt überhaupt TTIP?

TTIP ist die Abkürzung für „Transatlantic Trade and Investment Partnership" oder auf deutsch: „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft". Es handelt sich bei TTIP also um ein Freihandels- und Investitionsschutzabkommen, das, in Form eines völkerrechtlichen Vertrags, derzeit zwischen der EU und der USA verhandelt wird.

+ Worum geht es?

Ziel von TTIP ist die stärkere Öffnung der Märkte (EU und USA). Ganz konkret geht es darum, Zölle und andere Handelshemmnisse im transatlantischen Handel abzubauen. Es sollen Einschränkungen für kommerzielle Dienstleistungen verringert, Investitionssicherheit sowie Wettbewerbsgleichheit verbessert und der Zugang zu öffentlichen Aufträgen vereinfacht werden.

+ Wer verhandelt?

TTIP wird von der EU durch EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström (politisch verantwortliche EU-Kommissarin) und von den USA durch US-Handelsbeauftragten Michael Froman (ebenfalls politisch verantwortlich) verhandelt. Für die mehr als 20 Arbeitsgruppen hat die EU ebenfalls jeweils Verhandlungsführer benannt.

+ Wieviele Verhandlungsrunden gab es bisher?

Seit dem Start der Verhandlungen fanden bisher 10 Verhandlungsrunden statt (Stand: August 2015). Weitere werden folgen.

+ Das sagen die Kritiker

Kritiker befürchten, das TTIP in der EU vorhandene gesetzliche Standards im Umwelt- und Verbraucherschutz, der Gesundheit, Arbeit und Soziales zuerst als mögliche Handelshemmnisse klassifizieren und schließlich beseitigen könnte. In der Kritik steht weiter die geplante Einführung von internationalen, nicht-staatlichen Schiedsgerichten, die vorrangig die Interessen der Wirtschaft im Blick haben könnten.

+ Das entgegnet die EU-Kommission

Für die EU-Kommission sind europäische Schutzsstandards im Gesundheits-, Lebensmittel- oder Verbraucherbereich nicht verhandelbar. Im Vordergrund steht für die Kommission der Abbau von Zöllen und Technischen Handelsbarrieren (TBT, technical barriers to trade) sowie eine verbesserte Zusammenarbeit bei Vorschriften und Regeln.

+ Was sind Schiedsgerichte?

Bei Schiedsgerichten handelt es sich um nicht-staatliche Gerichte, die aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zusammentreten und Urteile in Form von Schiedssprüchen sprechen. Der Schiedsspruch ist für beide Vertragsparteien i.d.R. bindend und kann vor staatlichen Gerichten für vollsteckbar erklärt werden.

 


Es stellt sich daher die Frage, was eigentlich schlecht daran sein soll, freien Handel zwischen der EU und der USA zu ermöglichen. Wenn alles so perfekt ist, wie von den Befürwortern behauptet, wäre TTIP doch längst beschlossene Sache, oder? Schauen wir daher einmal auf die Argumente der TTIP-Gegner.

Die Argumente der TTIP-Gegner

Die TTIP-Gegner führen immer wieder an, das die Angleichung von Standards gleichbedeutend ist, das niedrigere Standards als Referenz herangezogen werden. Zukünftig, so ihr Argument, könnten in der EU gentechnisch veränderte Produkte aus den USA verkauft werden, die heute und ohne TTIP aufgrund von strengeren EU-Regeln nicht in den Handel dürften. TTIP bedeutet eben, das US-Betriebe auch in der EU alles verkaufen dürfen, was sie auch im eigenen Land anbieten.

 


 

Foto: Screenshot Twitter (@greenpeace)


Ein Freihandelsabkommen ist aber keine Einbahnstraße. Aus diesem Grund gilt das Argument des Rückfalls auf niedrigere Standards für beide Seiten. So sind die Finanzmärkte der USA seit der Krise stärker reguliert als in der EU. US-Kritiker befürchten nun, dass die stärkere amerikanische Regulierung durch TTIP zurückgefahren werden könnte.

Eine weitere Problemlage, die von TTIP-Kritikern immer wieder angeführt wird, ist die Einrichtung von Schiedsgerichten. Ihre Angst: Mögliche Handelshemmnisse könnten vor nicht-staatlichen, wirtschaftsfreundlichen Schiedsgerichten eingeklagt und der klassische Rechtsweg vor ordentlichen Gerichten damit faktisch unterlaufen werden. Ein weiteres Argument, das nach den Kritikern gegen eine Einführung von TTIP spricht, ist die Intransparenz und Geheimhaltung. Alle wichtigen Verhandlungen, fänden unter Ausschluss der Öffentlichkeit hinter verschlossenen Türen statt. Eine demokratische Kontrolle finde faktisch nicht statt.

Die Kritik wird erhört

Im Januar 2015 ist es so weit. Nach anhaltend heftigen Protesten von Seiten der TTIP-Gegner, die Verhandlungen würden ausschließlich hinter verschlossenen Türen und unter jeglichem Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, gibt die EU-Kommission ursprünglich geheime Dokumente im Internet frei. Jeder, so die neue Auffassung, der sich über TTIP und dessen aktuellen Sachstand informieren möchte, kann dies ab sofort tun (hier geht es zur Seite der EU-Kommission). Geheimhaltung, so das Zeichen, das die Europäer senden wollen, gibt es mit ihnen nicht. Interessant sind in diesem Zusammenhang Zahlen, die ebenfalls von der EU-Kommission veröffentlicht wurden. Zahlen darüber, wie häufig die ins Internet gestellten Dokumente wirklich aufgerufen werden. Hier stellt sich heraus, dass das Interesse der Öffentlichkeit an den TTIP-Verhandlungen doch nicht so groß ist, wie es von manchen Kritikern in der Vergangenheit immer wieder angeführt wurde. So wurden die (englischsprachigen) Verhandlungstexte laut Frankfurter Allgemeine Zeitung (hier geht es zum → FAZ-Artikel) bis 8. April insgesamt lediglich 2.300 Mal angeklickt. Das macht pro Monat 760 und pro Tag 25 Klicks.

Einen weiterer Kritikpunkt, TTIP bedeute den kleinsten gemeinsammen Nenner, sprich ein Rückfall auf niedrigere Standards in allen Lebensbereichen, hat die EU-Kommission erhört und entsprechend umgesetzt. So soll das Freihandelsabkommen eben nicht auf Kosten von Sozial- oder Umweltstandards, Arbeitschutz oder gar Arbeitsrecht gehen. Vielmehr solle das fertige Abkommen ein Nachhaltigkeitskapitel enthalten, in dem unter anderem Verpflichtungen für ein umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen sowie die Förderung des Handels mit umweltfreundlichen Produkten und Dienstleistungen beschrieben werden. Überdies soll ebenfalls der EU-Datenschutz zwingend garantiert und respektiert werden.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat Anfang Mai gegenüber der Deutschen Presse-Agentur gesagt, dass der Weg vor privaten Schiedsgerichten beim Freihandelsabkommen TTIP ausgeschlossen werde. Gabriel: „An die Stelle von intransparenten privaten Schiedsgerichten soll ein Handelsgerichtshof treten, der die Gestaltungsmöglichkeiten von Parlamenten und Regierungen nicht einschränkt." Unabhängige Richter sollen demnach für faire und transparente Verfahren sorgen.

Fazit: In den Verhandlungen ist viel Bewegung. Zahlreiche Punkte sind bisher nur unzureichend behandelt worden und müssen sukzessive aufgearbeitet werden. Das bedeutet eine Menge Arbeit für beide Vertragsparteien. Zumindest eines ist aber jetzt schon gewiss: Es bleibt spannend!

 

 


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